Vergütung
Ab 28,00 € brutto je Stunde.
Im Kundeneinsatz · Vollzeit und Teilzeit.
Plus die jeweils geltenden Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge.
KelbertPersonalservice GmbHArbeitnehmerüberlassung Persönlich verbunden.Berlin & Brandenburg
Für examinierte Pflegefachkräfte
Dein Pflegejob in Berlin und Brandenburg – mit klaren Absprachen zu Vergütung, Einsätzen und Dienstwünschen. In Vollzeit oder Teilzeit.

Arbeiten bei Kelbert
Bei Kelbert möchten wir dich kennenlernen und erfahren, was du dir von deinem nächsten Arbeitgeber wünschst. Wir nehmen uns Zeit für deine Fragen und besprechen mit dir, welche Einsatzmöglichkeiten in Berlin und Brandenburg zu deiner Qualifikation und deinen Vorstellungen passen.
Ob Vollzeit oder Teilzeit – gemeinsam schauen wir, welches Beschäftigungsmodell für dich infrage kommt. Lass uns herausfinden, ob wir zueinander passen.
Deine Vorteile
Vergütung, Erholung und ein persönlicher Austausch – das erwartet dich bei Kelbert.
Vergütung
Im Kundeneinsatz · Vollzeit und Teilzeit.
Plus die jeweils geltenden Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge.
Erholung
Urlaub pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche, ab dem ersten Beschäftigungsjahr. Bei unterjährigem Einstieg oder anderer Wochenverteilung wird dein Anspruch entsprechend ermittelt.
Fortbildung
Über eine digitale Lernplattform hast du Zugang zu Fortbildungsmöglichkeiten.
Benefits
Ab deinem ersten Arbeitstag erhältst du kostenlos Zugang zu den Angeboten unserer Benefits-App.
Prämien
Willkommensprämie und Empfehlungsprämie für examinierte Pflegefachkräfte.
Die Einzelheiten besprechen wir persönlich mit dir.
Dienstplanung
Wir besprechen deine Wünsche zu Diensten und freien Tagen und gleichen sie mit den Einsatzmöglichkeiten ab.
Persönlich für dich da
Einsatz- und Vertragsfragen besprechen wir direkt mit dir. Stefan ist dein Ansprechpartner für den Einstieg bei Kelbert.
Der erste Schritt
Ein paar Angaben reichen. Für den ersten Kontakt brauchst du keinen Lebenslauf.
Wir wenden das DGB/GVP-Tarifwerk an. Eingruppierung, Tarifentgelt und Mantelbedingungen sind getrennt zu betrachten. Vergütungsstufen ersetzen keine darüber hinaus bestehenden gesetzlichen oder tariflichen Ansprüche. Die folgenden FAQ erläutern Zusammensetzung, Zuschläge, AÜG und Anpassungen.
Die 28,00 € brutto je Stunde im Kundeneinsatz gelten für Vollzeit und Teilzeit. Sie umfassen das maßgebliche Tarifentgelt und die vereinbarten zusätzlichen Vergütungsbestandteile unter Beachtung anwendbarer gesetzlicher Lohnuntergrenzen. Diese Bestandteile sind bereits in den 28,00 € enthalten. Die jeweils geltenden Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kommen hinzu.
Mögliche Steigerungen deines Stundenlohns sind geplant. Welche Entwicklung für dich infrage kommt, besprechen wir persönlich. Eine feste Höhe oder einen automatischen Zeitpunkt sagen wir damit nicht zu.
Die Zuschläge gelten unabhängig vom Kunden und werden auf den tatsächlichen Bruttostundenlohn berechnet: 25 Prozent für Nachtarbeit von 23:00 bis 06:00 Uhr, 50 Prozent für Sonntagsarbeit und 100 Prozent für Feiertagsarbeit. An Heiligabend und Silvester beträgt der Zuschlag nach 14:00 Uhr ebenfalls 100 Prozent. Treffen diese Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge zusammen, wird nur der höchste gezahlt.
Nach der regulären Regelung des DGB/GVP-Entgelttarifvertrags setzt der Erfahrungszuschlag zunächst ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mehr als zwölf Kalendermonaten voraus. Hinzukommen muss ein Einsatz bei demselben Kunden: nach mehr als neun Kalendermonaten beträgt der Zuschlag 1,5 Prozent, nach mehr als zwölf Kalendermonaten insgesamt 3 Prozent. Maßgeblich sind die tariflichen Tabellenwerte; die Prozentsätze werden nicht automatisch auf die 28 Euro berechnet. Unterbrechungen und gegebenenfalls geltende Übergangsregeln werden nach dem Tarifwerk berücksichtigt.
Nach der regulären Mehrarbeitsregelung des DGB/GVP-Manteltarifvertrags beträgt der Zuschlag 25 Prozent auf das maßgebliche Tarifentgelt. Er betrifft volle Arbeitsstunden oberhalb von 115 Prozent der individuell vereinbarten monatlichen Arbeitszeit; Urlaubsstunden werden bei der Schwellenberechnung mitgezählt. Welche Regelung und Berechnungsgrundlage konkret gelten, wird anhand deines Vertrags und etwaiger tariflicher Übergangsbestimmungen geprüft.
Equal Pay betrifft die gesetzliche Gleichstellung beim Arbeitsentgelt mit vergleichbaren Beschäftigten der Einsatz-Einrichtung. Das AÜG lässt unter bestimmten Voraussetzungen tarifliche Abweichungen zu, grundsätzlich für die ersten neun Monate beim selben Entleiher; längere Abweichungen erfordern zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen. Frühere Überlassungszeiten können mitzählen. Die tariflichen Erfahrungszuschläge von 1,5 und 3 Prozent sind davon zu unterscheiden.
Bei Kelbert gibt es eine Willkommensprämie und eine Empfehlungsprämie für examinierte Pflegefachkräfte. Die Einzelheiten besprechen wir persönlich mit dir.
Für Vollzeit und Teilzeit bieten wir eine Kilometerpauschale bei Nutzung eines eigenen Kfz oder einen Fahrtticketzuschuss von 65,00 € pro Monat bei ausschließlicher Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die für dich geltenden Bedingungen besprechen wir vor Vertragsabschluss.
Ab deinem ersten Arbeitstag erhältst du kostenlos Zugang zu den Angeboten unserer Benefits-App.
Dein Einstieg erfolgt in der Regel mit einem auf zwölf Monate befristeten Arbeitsvertrag. Die konkrete Vertragsdauer, deinen Beschäftigungsumfang und die weiteren Bedingungen besprechen wir mit dir vor deinem Einstieg.
Du bist bei der Kelbert Personalservice GmbH angestellt und arbeitest im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bei unseren Kunden in Berlin und Brandenburg. Kelbert bleibt dein Arbeitgeber. Im vereinbarten Kundeneinsatz arbeitest du innerhalb der dortigen Organisation und nach den arbeitsbezogenen Weisungen der Einrichtung.
Deinen Arbeitsvertrag schließt du mit Kelbert. Ein Rahmenvertrag mit einer Einrichtung regelt die Zusammenarbeit zwischen Kelbert und diesem Kunden. Er ersetzt deinen Arbeitsvertrag nicht. Deine Beschäftigungsbedingungen und den konkreten Einsatz besprechen wir mit dir; Kelbert bleibt im Kundeneinsatz dein Arbeitgeber.
Kelbert wendet das DGB/GVP-Tarifwerk an. Der Manteltarifvertrag regelt allgemeine Arbeitsbedingungen; der Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) die Eingruppierung nach der maßgeblichen Tätigkeit. Der Entgelttarifvertrag (ETV) enthält die tariflichen Entgelte. Welche Entgeltgruppe und welche Vergütungsbestandteile für dich gelten, klären wir vor Vertragsabschluss.
Deine tarifliche Vergütung richtet sich nach dem jeweils für dein Arbeitsverhältnis geltenden DGB/GVP-Tarifwerk. Änderungen der anwendbaren Tarifentgelte und gesetzlichen Vergütungsvorgaben werden ab ihrem jeweiligen Geltungszeitpunkt berücksichtigt. Für deine Gesamtvergütung sind außerdem die wirksamen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen maßgeblich.
Ja. Vollzeit ist ab 35, Teilzeit ab 20 Wochenstunden vorgesehen. Deinen gewünschten Stundenumfang klärst du im Gespräch mit Stefan.
Ja, du kannst bei der Kelbert Personalservice GmbH auch im Minijob einsteigen. Die genannten Vollzeit- und Teilzeitkonditionen gelten dafür nicht automatisch. Die Einzelheiten besprechen wir gerne persönlich mit dir.
Ja. Sag uns, welcher Umfang und welche Zeiten für dich infrage kommen. Wir besprechen die Möglichkeiten mit dir. Eine freie Dienstwahl wird damit nicht zugesagt.
Unser Schwerpunkt liegt in Berlin und Brandenburg. Deine Einsatzmöglichkeiten besprechen wir anhand deiner Qualifikation und der verfügbaren Bedarfe.
Unser Angebot richtet sich an examinierte Pflegefachkräfte: Pflegefachmann/-frau, Altenpfleger/-in sowie Gesundheits- und Krankenpfleger/-in. Welche zusätzlichen Anforderungen ein Einsatz hat, klären wir anhand deiner Qualifikation.
Ja. Für die Kurzbewerbung brauchen wir deinen Namen, deine E-Mail-Adresse und deine Berufsqualifikation. Telefonisch kannst du dich ebenfalls direkt bei Stefan melden. Lebenslauf und Anschreiben bleiben für den ersten Kontakt freiwillig.
Dein nächster Schritt